Bundesweite Fachberatung vom Spezialisten
Eine besondere Kernkompetenz meiner juristischen Aktivitäten stellt das Strafrecht dar. Als Straf- und Pflichtverteidiger stehe ich Ihnen beratend zur Seite und trete sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht für Sie und Ihr gutes Recht ein.
Sobald Sie beispielsweise eine Vorladung erhalten haben oder Ihre privaten oder geschäftlichen Räume oder Fahrzeuge durchsucht wurden, sollten Sie sich schnellstmöglich mit mir als Ihren Anwalt für Strafrecht wenden. Ich vertrete Mandanten aus ganz Deutschland und begegnen ihnen stets auf Augenhöhe.
Die Rechtsanwaltskanzlei Buddeke ist für Sie da, wenn Ihnen eine der folgenden Straftaten vorgeworfen wird:
- Diebstahl
- Betrug
- Drogendelikt
- Sexualdelikt
- Wirtschaftsdelikt
- Nötigung
- Brandstiftung
- Urkunden- und Dokumentenfälschung
- Bestechung
- Körperverletzung mit Todesfolge
Welche Aufgaben übernimmt ein Anwalt für Strafrecht?
Sobald Sie einer Straftat verdächtigt oder sogar beschuldigt werden, sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, der Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens begleitet.
Als zu Recht oder zu Unrecht Beschuldigter haben Sie zu jeder Zeit des Strafverfahrens den Anspruch Ihre Aussage zu verweigern. Dieses Recht nennt sich Schweigerecht. Sie sind zu keinem Zeitpunkt zu einer Aussage verpflichtet und sollten sich darauf, vor allem, wenn Sie noch keinen Rechtsbeistand an Ihrer Seite haben, berufen.
Meine Aufgabe ist es, Sie in allen Bereichen des Verfahrens zu beraten und Sie vor Gericht zu verteidigen. Mit meinem Expertenwissen befasse ich mich eingehend mit der Akteneinsicht und erarbeite anhand dieser eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mein Ziel und Anspruch ist es, Ihnen als Angeklagten zu einem milden Urteilsspruch und Strafmaß zu verhelfen, ganz unabhängig von der eigentlichen Schuldfrage.
Lernen Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht und Ihre Rechtsvertretung kennen. Ich bin gerne für Sie und Ihre individuellen Rechtsanliegen da!
Sie haben Fragen zum Strafrecht – ich habe die Antworten!
Sobald es um gerichtliche Vorladungen geht oder eine Strafverfolgung im Allgemeinen, kommen diverse Fragen auf, die sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt am besten beantworten lassen. Nachfolgend habe ich Ihnen weitere wichtige Fragen zum Thema Strafrecht mit den passenden Antworten zusammengefasst.
Wer trägt die Kosten für das Gerichtsverfahren und den Rechtsanwalt?
Bei der Frage nach den Anwalts- und Verfahrenskosten gibt es zwei mögliche Zahlungspflichtige. Bei einem Schuldspruch muss der Angeklagte für seine eigenen Anwaltskosten und die der Gegenseite, sprich die des Klägers, aufkommen. Wird die Anklage jedoch fallengelassen und der Prozess endet mit einem Freispruch, trägt der Staat sämtliche Kosten.
Auf welcher Grundlage und wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Sobald der Polizei oder Staatsanwaltschaft konkrete Hinweise vorliegen, dass es sich bei den Handlungen des Angeklagten um eine Straftat handelt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Eine Vorladung erhalten: Wann ist Folge zu leisten?
Das kommt darauf an, wer Sie vorladen möchte. Wenn es sich um eine Vorladung zu Vernehmungszwecken vonseiten der Polizei handelt, sind Sie nicht dazu verpflichtet, dort zu erscheinen. Anders sieht das bei der richterlichen oder einer Ladung vonseiten der Staatsanwaltschaft aus. Hier sind Sie zum Erscheinen verpflichtet.
Bundesweite Rechtsberatung vom erfahrenen Rechtsanwalt
Sie haben noch weitere Fragen zum Strafrecht oder unseren anderen Rechtsgebieten? Sie benötigen einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Sie durch die Phasen des Strafverfahrens begleitet? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich telefonisch oder senden Sie mir Ihre detaillierte Anfrage direkt über unser Kontaktformular.