Studienplatzklagen
Wurde Ihre Bewerbung um einen Studienplatz abgelehnt?
Sie möchten Ihren Wunsch zu studieren nicht aufgeben und Ihren Studienplatz im Rechtswege erwirken?
Dabei helfe ich Ihnen!
Eine Ablehnung ist nicht immer endgültig.
Jeder Studienplatzbewerber, der die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt,. hat das Recht auf freie Studienwahl Dieses Recht ist Ausdruck der Berufsfreiheit, welche durch Art. 12 GG gesichert ist.
Aus diesem Grund müssen Universitäten und Fach-Hoichschulen so viele Studenten aufnehmen, wie es ihnen "kapazitär" tatsächlich möglich ist. Häufig werden die Kapazitäten jedoch -bewusst oder unbewusst- nicht voll ausgeschöpft bzw. die Kapazitätsberechnung fehlerhaft vorgenommen.
Auch dürfen Bewerber nicht aus anderen Gründen "willkürlich" abgelehnt werden.
Es ist daher stets sinnvoll zu prüfen, ob Ihre Ablehnung rechtmäßig erfolgte und ob die tatsächlichen Kapazitäten voll ausgeschöpft wurden. Denn durch eine erfolgreiche "Studienplatzklage" kann das Studium -wie beabsichtigt- angetreten werden.